69, 73 und 75 befinden sich ebenfalls in der Wohnzone. Gemäss den im Beschwerdeverfahren eingereichten Drohnenbildern sind diese Gebäude im Höhenverlauf ähnlich angeordnet wie das Gebäude Nr. 63, wobei die talseitigen Frontausrichtungen entsprechend der Geländeform südlicher ausgerichtet sind.22 Während die Gebäude Nrn. 69 und 73 eine (dunkel)braune holzverkleidete Fassade und ein Flachdach haben, hat das Gebäude Nr. 75 eine helle Fassade und ein Pultdach.23 Entlang der nördlichen Parzellengrenze verläuft ein Fussweg und direkt dahinter liegt die Überbauung «F.________», für welche die Überbauungsordnung «F.________» besteht.24