Gleichzeitig finden sich darauf auch die Unterschriften des Vorsitzenden und der Protokollführerin. Der Beschluss ist somit rechtsgenügend protokolliert. Im Gesamtbauentscheid vom 23. Dezember 2021 wird unter Ziffer 14.13.1 darauf hingewiesen, dass der Protokollauszug an der Gesamtkommissionssitzung vom 9. Dezember 2021 formell beschlossen wurde. Die Behauptung der Beschwerdeführenden in ihrer Stellungnahme vom 24. Mai 2022, dass die Beschwerdeführenden davon keine Kenntnis hatten, trifft daher so nicht zu. 4. Ortsbildschutz