Es ist nachvollziehbar und zulässig, dass den Parteien nicht das gesamte Protokoll der Kommissionssitzung zugestellt wird, sondern lediglich den spezifischen Auszug. Bezüglich des hier umstrittenen Bauprojekts hat die BPK anlässlich ihrer Gesamtkommissionssitzung vom 9. Dezember 2021 die Beurteilung des Ausschusses formell beschlossen und der Gemeinde die Genehmigung des Bauvorhabens empfohlen. In dem im Beschwerdeverfahren eingereichten Protokoll der Gesamtkommissionssitzung vom 9. Dezember 2021 ist auf Seite 1 der Teilnehmerkreis der BPK-Sitzung ersichtlich. Gleichzeitig finden sich darauf auch die Unterschriften des Vorsitzenden und der Protokollführerin.