Mit ihrer Stellungnahme vom 26. April 2022 reichte die Gemeinde je einen Auszug aus den Protokollen der Gesamtkommissionssitzungen vom 9. September 2021 sowie vom 9. Dezember 2021 ein und führte aus, die Baugesuche würden immer zuerst an den Ausschusssitzungen von zwei Kommissionsmitglieder vorbeurteilt. Im weiteren Verlauf würden diese Beurteilungen der Gesamtkommission zum formellen Beschluss vorgelegt. Es sei Praxis der Gemeinde Köniz, dass den Gesuchstellenden nicht das gesamte Protokoll der Gesamtkommissionssitzung zugestellt werde. Sie stelle den Parteien jeweils nur die Protokollauszüge der jeweiligen Geschäfte aus.