c) Zudem rügen die Beschwerdeführenden eine ungenügende Protokollierung. Auf den Protokollauszügen seien ausser dem Namen des Bauinspektors keine Namen aufgeführt und die Auszüge würden keine Unterschriften enthalten. Auch mangle es an Genehmigungen der Protokollauszüge. Folglich sei nicht ersichtlich, ob und welche Mitglieder der BPK anwesend gewesen seien und ob Fachpersonen aus dem Bereich der Ästhetik an der Beurteilung des Bauprojekts mitgewirkt hätten.