Hinweise auf inoffizielle Absprachen liegen keine vor. Es ist gängige Praxis, dass eine Fachkommission auf Voranfragen einer Bauherrschaft unverbindlich, also unpräjudiziell für spätere Beurteilungen, einzelne Aspekte eines Bauvorhabens prüft. Indem der Beschwerdegegner nach der Beratung die Projektänderung mit den revidierten Plänen und einem neuen Baugesuchsformular erneut eingereicht und die BPK diese Projektänderung anschliessend nochmals separat beurteilt sowie einen Augenschein vor Ort durchgeführt hat und gestützt darauf die formelle Zustimmung durch die Gesamtkommission erfolgt ist, bleibt die Unabhängigkeit der BPK gewahrt.