Ebenfalls unbegründet ist die Ansicht der Beschwerdeführenden, es hätten im Baubewilligungsverfahren inoffizielle Absprachen stattgefunden. Aus den Akten und dem Gesamtbauentscheid geht hervor, dass der Beschwerdegegner sein Bauvorhaben nach der ersten Beurteilung durch die BPK überarbeitet hat. Bevor er das angepasste Bauvorhaben erneut beim Bauinspektorat eingereicht hat, legte er einen Vorabzug der Projektänderung der BPK vor. Im Protokollauszug vom 9. September 2021 wird festgehalten, die BPK erachte die Projektänderung als bessere Variante. Das Bauvorhaben wurde zur Überarbeitung zurückgewiesen. Hinweise auf inoffizielle Absprachen liegen keine vor.