Die Kommission ist eine dauernde Spezialkommission und setzt sich aus 11 Mitgliedern zusammen, die sich über Fachkenntnisse in einem der Gebiete Raumplanung, Architektur, Bauausführung, Architektur- bzw. Kunstgeschichte, Denkmalpflege, Ortsbild- und Landschaftspflege, Umwelt und Ökologie ausweisen (vgl. Art. 1 und Art. 3 Abs. 1 des Reglements für die Bau- und Planungskommission12 [nachfolgend: Reglement BPK]). In der Regel muss die Hälfte der nicht von Amtes wegen gewählten Mitglieder ihr Tätigkeitsgebiet hauptsächlich ausserhalb der Gemeinde haben (Art. 3 Abs. 2 Reglement BPK).