Sie begutachtet als Fachbehörde unter anderem alle ihr von den zuständigen Behörden zur Begutachtung vorgelegten Geschäfte (Art. 95 Abs. 2 Bst. d GBR). Die Kommission ist eine dauernde Spezialkommission und setzt sich aus 11 Mitgliedern zusammen, die sich über Fachkenntnisse in einem der Gebiete Raumplanung, Architektur, Bauausführung, Architektur- bzw. Kunstgeschichte, Denkmalpflege, Ortsbild- und Landschaftspflege, Umwelt und Ökologie ausweisen (vgl. Art. 1 und Art. 3 Abs. 1 des Reglements für die Bau- und Planungskommission12 [nachfolgend: Reglement BPK]).