Gemäss Art. 95 Abs. 1 GBR11 setzt der Gemeinderat von Köniz eine ständige Bau- und Planungskommission (BPK) ein, die ihn und die zuständige Direktion als örtliche Fachstelle in Bau- und Planungsfragen berät. Sie begutachtet als Fachbehörde unter anderem alle ihr von den zuständigen Behörden zur Begutachtung vorgelegten Geschäfte (Art. 95 Abs. 2 Bst.