d) Unbestritten ist, dass neben dem projektieren Neubau auf derselben Parzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. G.________ ein erhaltenswertes Gebäude steht. Sind erhaltenswerte Baudenkmäler ausserhalb einer inventarisierten Baugruppe betroffen, ist der Einbezug einer Fachstelle der Gemeinde oder des Kantons erforderlich, wenn Bedenken oder Einwände der Beeinträchtigung bestehen (Art. 10c Satz 2 BauG i.V.m. Art. 22 BewD6).