Irrtümlicherweise habe das Bauinspektorat Köniz den Protokollauszug bezüglich der ersten Beurteilung des Bauprojekts den Beschwerdeführenden nicht zugestellt resp. im Bauentscheid habe der Hinweis auf die erste interne Abklärung gefehlt. Im angefochtenen Entscheid sei jedoch erwähnt worden, dass die Stellungnahmen der Bau- und Planungskommission vom 9. September 2021 und vom 18. November 2021 integrierender Bestandteil der Gesamtbewilligung bilde. Auf diesen Protokollen wäre die interne Abklärung vom 6. Mai 2021 erkennbar gewesen.