Die Gemeinde verweist in ihrer Stellungnahme bezüglich Ortsbildschutz auf die Ausführungen im Gesamtbauentscheid. In Bezug auf den Denkmalschutz führt sie aus, sie habe die Bau- und Planungskommission vor der Publikation des Baugesuchs um eine interne Abklärung zur Frage nach der Wirkung des Neubaus auf das erhaltenswerte Gebäude gefragt. Gemäss Protokollauszug vom 6. Mai 2021 komme die Bau- und Planungskommission zum Schluss, das erhaltenswerte Gebäude werde durch die Volumetrie des Neubaus nicht nachteilig beeinflusst. Irrtümlicherweise habe das Bauinspektorat Köniz den Protokollauszug bezüglich der ersten Beurteilung des Bauprojekts den Beschwerdeführenden nicht zugestellt resp.