In der Folge bat das Rechtsamt die Gemeinde Köniz mit Verfügung vom 14. April 2022 zu diesen Vorbringen Stellung zu nehmen sowie allfällige weitere sachdienliche Dokumente einzureichen. Die Gemeinde Köniz reichte diese Stellungnahme samt weiteren Beilagen am 26. April 2022 ein. Daraufhin gab das Rechtsamt mit Verfügung vom 2. Mai 2022 den Verfahrensbeteiligten erneut die Gelegenheit zur Einreichung einer Stellungnahme sowie Schlussbemerkungen samt Kostennote. Während der Beschwerdegegner mit Schreiben vom 23. Mai 2022 den Verzicht auf Einreichung von Schlussbemerkungen mitteilte, reichten die Beschwerdeführenden am 24. Mai 2022 eine Stellungnahme sowie Schlussbemerkungen ein.