4. Mit Verfügung vom 9. März 2022 hat das Rechtsamt den Verfahrensbeteiligten die Eingaben samt den Protokollauszügen vom 6. Mai 2021 und vom 9. September 2021 zugestellt und ihnen gleichzeitig Frist zur Einreichung einer Stellungnahme sowie Schlussbemerkungen und der Kostennote gesetzt. Der Beschwerdegegner reichte am 30. März 2022 seine Schlussbemerkungen samt Kostennote ein. Die Stellungnahme der Beschwerdeführenden datiert vom 31. März 2022 und enthielt diverse formelle Vorbringen betr. die BPK. In der Folge bat das Rechtsamt die Gemeinde Köniz mit Verfügung vom 14. April 2022 zu diesen Vorbringen Stellung zu nehmen sowie allfällige weitere sachdienliche Dokumente einzureichen.