im Bauentscheid habe der Hinweis auf die erste interne Abklärung gefehlt. In diesem Zusammenhang hat die Gemeinde deshalb die BVD um Zustellung einer Kopie der Protokollauszüge vom 6. Mai 2021 und vom 9. September 2021 an die Beschwerdeführenden gebeten samt Heilung der Verletzung des rechtlichen Gehörs im Beschwerdeverfahren.