Auch die Gemeinde Köniz beantragt in ihrer Stellungnahme vom 24. Februar 2022 die Beschwerdeabweisung, soweit darauf eingetreten werden könne. Sie verweist insbesondere auf die Beurteilung der örtlichen Bau- und Planungskommission (BPK), welche das Bauprojekt wie auch die Projektänderung geprüft habe. Gleichzeitig führt sie aus, den Beschwerdeführenden sei irrtümlicherweise der Protokollauszug der BPK bezüglich der ersten Beurteilung des Bauprojekts nicht zugestellt worden resp. im Bauentscheid habe der Hinweis auf die erste interne Abklärung gefehlt.