Fachbericht der OLK als auch ein Augenschein und eine Instruktionsverhandlung seien weder notwendig noch machen diese Sinn. Zusammengefasst bringt er vor, das Bauprojekt erziele durchaus eine gute Gesamtwirkung mit der Umgebung und den prägenden Elementen und Merkmalen des Orts- und Landschaftsbilds. Weiter sei eine Beeinträchtigung des erhaltenswerten, benachbarten Einfamilienhauses nicht ersichtlich. Auch die Gemeinde Köniz beantragt in ihrer Stellungnahme vom 24. Februar 2022 die Beschwerdeabweisung, soweit darauf eingetreten werden könne.