3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Gemeinde Köniz die Vorakten ein. In der Beschwerdeantwort vom 23. Februar 2022 beantragt der Beschwerdegegner unter Kosten- und Entschädigungsfolge die Abweisung der Beschwerde, soweit überhaupt darauf eingetreten werden könne. Bezüglich der Verfahrensanträge macht er geltend, sowohl ein zusätzlicher 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191).