2. Eventualiter: Die Baubewilligung sei nur unter geeigneten Auflagen und Bedingungen zu erteilen, namentlich so, dass das nebenstehende, erhaltenswerte Gebäude nicht beeinträchtigt wird, sowie dass zusammen mit der Umgebung sowie den prägenden Elementen und Merkmalen des Orts- und Landschaftsbildes eine gute Gesamtwirkung entsteht (z. B. durch Reduktion der Gebäudehöhe, Absenken des Gebäudes, Abgraben des Baugrunds, veränderte Architektur und Dimensionen, veränderte Dachform etc.).