1. Der Beschwerdegegner reichte am 8. März 2021 bei der Gemeinde Köniz ein Baugesuch ein für den Neubau eines Einfamilienhauses auf der Parzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. G.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone und ist der Bauklasse I zugewiesen. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Am 22. September 2021 ging bei der Gemeinde Köniz eine Projektänderung ein, welche erneut publiziert wurde. Die Beschwerdeführenden hielten an ihrer Einsprache fest. Mit Gesamtbauentscheid vom 23. Dezember 2021 erteilte die Gemeinde Köniz die Baubewilligung.