Die Gemeinde hat auch dazu Kopien aus den Baubewilligungsakten Nr. 23/2004 betreffend «Neubau Einfamilienhaus mit überdeckter Garage» eingereicht (Baubewilligung, Baugesuch, bewilligter Grundrissplan «Untergeschoss» und Auszüge aus dem Umgebungsplan und der Ansicht der Nordfassade). Diesen lässt sich entnehmen, dass das damals bewilligte Vorhaben, bei dem die Garage wohl einen Anbau darstellt, mit dem hier streitigen Projekt nicht vergleichbar ist.