c) Das Rechtsamt der BVD hat bei der Gemeinde die Baubewilligungsakten betreffend den Wein- und Gemüsekeller auf Parzelle Nr. B.________ eingeholt. Die Gemeinde hat aus den diesbezüglichen Baubewilligungsakten Nr. 28/98 Kopien des Baugesuchs vom 1. September 1998, der Baubewilligung vom 3. November 1999, des bewilligten Situationsplans sowie vom bewilligten Plan «Grundrisse und Schnitt» einen Auszug eingereicht, der den Grundriss des Untergeschosses zeigt. Auf dem Letzteren ist der Wein- und Gemüsekeller eingezeichnet. Die Gemeinde erklärt in ihrer Stellungnahme vom 24. Februar 2022, dieser hätte so nicht bewilligt werden dürfen.