betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Ipsach vom 11. Dezember 2021 (Baukontroll Nr. 2021-30; Anbau eines unterirdischen Kellers) I. Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer beabsichtigt den Anbau eines unbeheizten unterirdischen Kellerraumes an sein Gebäude auf Parzelle Ipsach Grundbuchblatt Nr. G.________. Nachdem die Gemeinde Ipsach im Voranfrageverfahren die Bewilligungsfähigkeit wegen Überschreitens der Baulinie verneint hatte,1 reichte er dafür am 9. September 2021 ein generelles Baugesuch ein. Die Parzelle liegt im Wirkungsbereich der Überbauungsordnung für die Zone mit Planungspflicht (ZPP) 1 «Quellmatt».2