a) Die Beschwerde wird gutgeheissen und der angefochtene Bauabschlag aufgehoben. Die Sache wird an die Vorinstanz zurückgewiesen zur Durchführung des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens. Bei diesem Verfahrensausgang kann offen gelassen werden, ob sich die Kosten des vorinstanzlichen Verfahrens auf eine genügende gesetzliche Grundlage in den Gemeindevorschriften stützen lässt. Die Gemeinde wird in ihrem neuen Entscheid erneut über die Kosten des Baubewilligungsverfahrens zu befinden haben.