In ihrem Fachbericht vom 16. März 2022 hielt die KDP unter anderem fest, die Sichtbarkeit der Anlage sei nicht vor Ort geprüft worden. Ob noch historisch wertvolle handgemachte Biberschwanzziegel vorhanden seien, sei nicht bekannt. Entsprechend der Praxis der KDP werde eine historisch wertvolle Dacheindeckung in der Regel zu Gunsten der erneuerbaren Energie geopfert. Die geplante Photovoltaikanlage beeinträchtige die rückwärtige äussere Erscheinung des Baudenkmals durch die Andersartigkeit der Dacheindeckung. Dadurch verliere das Gebäude teilweise seine historische Authentizität.