Hinsichtlich des Ortsbildschutzes gebe es zwar Bedenken. Entsprechend der Richtlinie sei bei der Beurteilung zu berücksichtigen, dass ein grosses öffentliches Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien bestehe. Aus diesem Grund widersetze sich die KDP der Erstellung dieser Photovoltaikanlage nicht. Sie begrüsse jedoch die gesamtheitliche Betrachtungsweise der Gemeinde und unterstütze deshalb den Bauabschlag im Sinne einer nachvollziehbaren Güterabwägung zugunsten des Ortsbildes. In ihrem Fachbericht vom 16. März 2022 hielt die KDP unter anderem fest, die Sichtbarkeit der Anlage sei nicht vor Ort geprüft worden.