Im Laufe des Baubewilligungsverfahrens bestätigte der Fachbereichsleiter der Beschwerdeführerin, die KDP sei mit der Installation der projektierten Solaranlage einverstanden (E-Mail vom 10. November 2021). In der Stellungnahme zur Beschwerde vom 15. Februar 2022 führte die KDP im Wesentlichen aus, sie beurteile die Erstellung von Photovoltaikanlagen entsprechend der «Richtlinien Baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energie» des Regierungsrats des Kantons Bern vom Januar 2015. Die geplante Anlage entspreche als vollflächig integrierte Anlage grundsätzlich den Gestaltungsrichtlinien. Hinsichtlich des Ortsbildschutzes gebe es zwar Bedenken.