Das Gemeindebaureglement erhalte kein explizites Verbot von Photovoltaikanlagen. Im Ortsbilderhaltungsgebiet gelte aber das Gebot, dass die Eindeckung der Dächer mit alten bzw. mit neuen im Aussehen den alten entsprechenden Biberschwanzziegeln zu erfolgen habe. Vorliegend liege es im Ermessen der Baubewilligungsbehörde, die Interessen der effizienten Energienutzung den Interessen des Ortsbildschutzes gegenüberzustellen. Aufgrund der noch intakten Altstadt und deren Dachlandschaft sei der Ortsbildschutz als öffentliches Interesse höher zu gewichten als die Interessen einzelner Grundeigentümer nach einer eigenen Stromproduktion.