d) Die Gemeinde hat den Bauabschlag im Wesentlichen damit begründet, dass die Altstadt von Erlach über eine der höchsten Stufen der Schutzwürdigkeit verfüge. Die historische Dachlandschaft sei intakt und weise eine hohe Qualität auf. Mit der Installation von Photovoltaikanlagen im Städtchen würde das Erscheinungsbild der ziegelgedeckten Dachflächen massgeblich verändert und eine erhebliche Beeinträchtigung verursacht. Die Dächer würden nicht nur von erhöhten Lagen aus wahrgenommen, sondern je nach Einblick und Sichtwinkel auch innerhalb der Gassen. Das Gemeindebaureglement erhalte kein explizites Verbot von Photovoltaikanlagen.