a) Die Beschwerdeführerin beabsichtigt, bei ihrem Gebäude die Dachisolierung zu erweitern und auf der gesamten Dachfläche eine integrierte Photovoltaik-Anlage einzubauen. Zudem sollen der Kamin abgebrochen und drei Dachflächenfenster eingebaut werden. Die Gemeinde hat dem Vorhaben den Bauabschlag ohne Bekanntmachung erteilt. Umstritten ist, ob dies zu Recht erfolgt ist. Die Beschwerdeführerin macht geltend, die Baubewilligungsbehörde habe das Projekt auf subjektiver Basis beurteilt. Sie fordert, dass ihr Baugesuch gemäss den Vorgaben der Baugesetzgebung veröffentlicht und behandelt wird.