4. Das Rechtsamt holte bei der KDP einen Fachbericht ein. In ihrer unverlangt eingereichten Eingabe vom 7. März 2022 machte die Beschwerdeführerin nähere Angaben zum gewählten Photovoltaiksystem und wies darauf hin, dieses sei speziell für geschützte Gebiete entwickelt worden. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. Von dieser Möglichkeit machten die Beschwerdeführerin am 29. März 2022 und die Gemeinde am 8. April 2022 Gebrauch. Auf die Rechtsschriften und den Fachbericht der KDP wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen