3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. In ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 8. Februar 2022 beantragte die Gemeinde sinngemäss die Abweisung der Beschwerde. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens habe die KDP eine negative Stellungnahme abgeliefert und den Entscheid sowie die Interessenabwägung der Baubewilligungsbehörde überlassen. Betreffend Verfahrenskosten verweist sie auf die einschlägigen Artikel der Baugesetzgebung.