2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 26. Januar 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt sinngemäss die Aufhebung des Entscheids vom 6. Januar 2022 und die Durchführung des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens. Sie macht insbesondere geltend, das Baureglement der Gemeinde verbiete die Installation von Photovoltaikanlagen nicht, die kantonale Denkmalpflege (KDP) habe dem Projekt zugestimmt und die Gesuchsunterlagen seien vollständig. Zudem verlangt sie eine Begründung für die Verfahrenskosten.