10/11 BVD 110/2022/193 2. Dem Beschwerdeführer werden Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 1620.– zur Bezahlung auferlegt. Dem Beschwerdegegner werden Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 180.– zur Bezahlung auferlegt. 3. Der Beschwerdeführer hat dem Beschwerdegegner Parteikosten in der Höhe von CHF 1493.40 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen.