Der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers macht in seiner Kostennote vom 22. August 2024 für das Beschwerdeverfahren vor der BVD Parteikosten von CHF 7923.20 geltend (Honorar CHF 7250.–, Auslagen CHF 86.30 und Mehrwertsteuer von CHF 586.91). Er bezeichnet sowohl den gebotenen Zeitaufwand, die Bedeutung der Sache und die Komplexität rechtlich/Sachverhalt jeweils als durchschnittlich. Dem ist nicht zu folgen. Im vorliegenden Fall ist der gebotene Zeitaufwand als eher unterdurchschnittlich zu werten. Zwar dauerte das Verfahren lange, was jedoch auf die Sistierung zurückzuführen ist. Der doppelte Schriftenwechsel vorliegend ist ebenfalls als wenig aufwendig zu bezeichnen.