nahme vom 26. Januar 2023 nicht in der Gewässerschutzbewilligung vom 4. Oktober 2021 als Auflage aufgeführt. Dies ist in vorliegendem Beschwerdeentscheid nachzuholen und Ziffer 3.1 Entwässerung / Gewässerschutz des Gesamtentscheids vom 21. November 2022 ist mit folgender Auflage zu ergänzen: «3.2.0: Der Dachwasserschacht beim Waschplatz ist mit einer Schachtdeckung dicht und verschlossen abzudecken. Die Dachwasserrinne ist nahtlos und dicht an den Schacht anzuschliessen.»