Damit kein Wasch- oder Platzwasser in den Schacht gelangen könne, müsse dieser mit einer dichten und verschlossenen Schachtdeckung abgedeckt werden. Mit dem Gefälle des Waschplatzes in die Güllegrube und der fachgerechten Abdeckung des Dachwasserschachtes sieht das AWA keine Gefahr, dass verschmutztes Abwasser in die Regenwasserleitung abgeleitet werden könnte.