Ebenfalls richtig ist, dass die Gemeinde Biglen ein Baugesuch um Entwidmung dieses Fusswegrechts beim zuständigen Regierungsstatthalteramt Bern-Mittel- land gestellt hatte. Gemäss telefonischer Nachfrage des Rechtsamts beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland am 12. August 2024 ist dieses Verfahren mit Bauentscheid vom 13. Juni 2024 abgeschlossen worden. Das Gesuch der Gemeinde Biglen wurde bewilligt, mithin besteht das öffentliche Fusswegrecht nicht mehr. Gegen diesen Bauentscheid des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland wurde keine Beschwerde erhoben. Die Aufhebung des öffentlichen Fusswegrechts ist damit rechtskräftig.