5. Mit Zwischenverfügung vom 6. März 2023 sistierte das Rechtsamt das vorliegende Beschwerdeverfahren bis zum rechtkräftigen Abschluss des Verfahrens Nr. 100.2022.142 vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern. Am 4. Juli 2023 hat das Verwaltungsgericht des Kantons Bern den Entscheid im Beschwerdeverfahren Nr. 100.2022.142 gefällt. Dieser Entscheid ist gemäss telefonischer Nachfrage des Rechtsamts beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern vom 8. Februar 2024 unangefochten geblieben und folglich in Rechtskraft erwachsen. Mit Verfügung vom 9. Februar 2024 nahm das Rechtsamt das vorliegende Beschwerdeverfahren wieder auf.