4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,9 führte den Schriftwechsel durch und holte die Vorakten ein. Am 23. Januar 2023 stellte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) den Antrag, die Beschwerde sei abzuweisen. Mit Schreiben vom 25. Januar 2023 beantragte die Gemeinde Biglen das Verfahren bis zum Entscheid des Verwaltungsgerichts im Verfahren Nr. 100.2022.142 über die Einstufung der Strasse B.________, H.________, J.________, L.________ und M.________, zu sistieren. Gleichzeitig reichte sie eine inhaltliche Stellungnahme ein, ohne Anträge zum Verfahrensausgang zu stellen.