3. Gegen diesen Gesamtentscheid reichte der Beschwerdeführer am 21. Dezember 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er stellt folgende Rechtsbegehren: «1. Der Bauentscheid der Einwohnergemeinde Biglen vom 21. November 2022 sei aufzuheben und dem Baugesuch Nr. G.________ sei der Bauabschlag zu erteilen. 2. Eventualiter sei der Bauentscheid der Einwohnergemeinde Biglen vom 21. November 2022 aufzuheben und die Sache zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. - alles unter Kosten und Entschädigungsfolgen - »