RPG6 unter Auflagen gestützt auf die Fachberichte des Amts für Landwirtschaft und Natur (LANAT) vom 1. Oktober 20207 bzw. 26. April 20218. Gestützt auf diese positiven Verfügungen des AGR sowie auf die weiteren Amts- und Fachberichte erteilte die Gemeinde Biglen mit Gesamtentscheid vom 21. November 2022 die, teilweise nachträgliche, Baubewilligung für das Vorhaben unter Auflagen und Bedingungen, inkl. der Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung der minimalen Kaminhöhe. Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des Strassenabstandes erachtete die Gemeinde Biglen als nicht erforderlich.