2. Die Gemeinde Biglen verlangte vor der Publikation die Behebung von Mängeln des Projekts und die Nachreichung von Unterlagen und Plänen.3 Mit Verfügungen vom 7. Oktober 20204 sowie vom 29. April 20215 (G.-Nr. A.________) bejahte das AGR die Zonenkonformität des Bauvorhabens inkl. der Projektänderung nach Art. 16a RPG6 unter Auflagen gestützt auf die Fachberichte des Amts für Landwirtschaft und Natur (LANAT) vom 1. Oktober 20207 bzw. 26. April