des bestehenden Mistplatzes und der bestehenden Güllegrube, um die Neuerstellung einer Güllegrube, eines Holzschnitzellagers, eines Reservoirs, eines Mist- und Waschplatzes, sowie um das Erstellen eines überdachten Fressplatzes beim neuen Jungviehstall und das Erstellen eines Futterrübenlagers. Letzteres wurde vom Beschwerdeführer vor Erteilung der Baubewilligung bereits erstellt. Im Baugesuch stellte der Beschwerdegegner ein Ausnahmegesuch für das Unterschreiten des Strassenabstandes1 sowie im Baubewilligungsverfahren auf Nachforderung der Gemeinde Biglen ein Ausnahmegesuch für das Unterschreiten der erforderlichen Kaminhöhe2.