Die Stadt Thun zeigt betreffend die Fassadenkamine keine langjährige und stetige Praxis auf, sondern verweist einzig auf die schlechte Dokumentierung der erwähnten Vergleichsobjekte. Der geplante Kamin ist schlicht und dessen Platzierung an der Fassade entspricht den Vorgaben «Satteldach» des Praxisentscheids des Bauinspektorats der Stadt Thun vom April 2022. Das Haus erreicht auch mit dem Fassadenkamin zusammen mit der Umgebung eine gute Gesamtwirkung. Das Bauvorhaben ist mit der kantonalen (Art. 9 BauG) und den kommunalen Ästhetikvorschriften (Art. 5, 34 und Anhang 4.3 des GBR) vereinbar und somit unter ästhetischen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden.