Ziffer 1, wonach Kamine grundsätzlich nicht an der Fassade angeordnet werden sollen, bezieht sich jedoch explizit nur auf Neubauten und äussert sich nicht zur Führung von Kaminen bei Umbauten von bestehenden Gebäuden. Und selbst betreffend die Neubauten hält der Praxisentscheid fest, dass die Kaminführung – falls es nicht anders gehen sollte – ausserhalb der Gebäude an bestimmten, für die verschiedenen Dachformen gekennzeichneten Stellen erfolgen kann. Dies muss zwingend auch für Umbauten – und somit insbesondere für den vorliegenden Fall – gelten, da dort die Gestaltungsmöglichkeiten im Allgemeinen wesentlich geringer sind als bei Neubauten.