Der von der Vorinstanz ins Feld geführte Praxisentscheid des Bauinspektorats der Stadt Thun vom April 2022 äussert sich in erster Linie zu Neubauten. Zwar finden sich darin auch Angaben zur Anordnung von Aussenkaminen bei bestehenden Gebäuden (siehe Ziffer 3 und rote, handschriftliche Notizen). Ziffer 1, wonach Kamine grundsätzlich nicht an der Fassade angeordnet werden sollen, bezieht sich jedoch explizit nur auf Neubauten und äussert sich nicht zur Führung von Kaminen bei Umbauten von bestehenden Gebäuden.