Selbst wenn diese drei Kamine optisch, baulich und funktional mit dem hier in Frage stehenden Kamin gleichgelagert wären, könnten sie nicht miteinander verglichen werden, da für den aktuellen Fall aufgrund der Vorwirkung der neuen Bauordnung (GBR 202X) höhere Anforderungen an die Bau- und Aussenraumgestaltung gelten würden. Beachtlich sei zudem, dass nebst der höheren Gewichtung der Bau- und Aussenraumgestaltung auch die Aspekte der Luftreinhaltung an Bedeutung gewonnen hätten und heute ein strenger Massstab für die Erteilung von Ausnahmen bei zu hohen Kaminen angesetzt werde.