Hierzu reichte die Stadt Thun der BVD als Beilage den einschlägigen Praxisentscheid vom April 2022 ein: Gemäss Ziffer 1 der in der Abteilungssitzung vom 18. November 2019 bestätigten Praxis sollten Kamine bei Neubauten grundsätzlich nicht an der Fassade angeordnet werden. Ziffer 2 hält fest, dass wenn es nicht anders gehen sollte, Kamine auch ausserhalb der Gebäude, bei den im Praxisentscheid für die verschiedenen Dachformen gekennzeichneten Stellen installiert werden dürfen. Weiter erwähnt die Stadt Thun, dass ein Vergleich mit den drei sich im selben Quartier befindenden Aussenkaminen, welche 2004, 2005 und 2011 – und somit nach Inkrafttreten des für den